Hinweisgeber-system
Interne Meldestelle der Braintower Technologies GmbH
Die Einhaltung effektiver Compliance hat für die Braintower Technologies GmbH höchste Priorität. Ein wichtiger Bestandteil davon ist die Förderung einer Kultur, in der rechtswidriges Verhalten gemeldet und adressiert werden kann. Verstöße gegen geltendes Recht müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten und mögliche Schäden für Betroffene, Mitarbeitende, Geschäftspartner:innen, Kund:innen, das Unternehmen und sonstige Dritte abwenden zu können. Das nach ISO 27001 zertifizierte Hinweisgebersystem unter sicher-melden.de ist Bestandteil des Compliance-Systems und der Compliance-Kultur der Braintower Technologies GmbH.
Wer kann Verstöße melden?
Das Hinweisgebersystem der Braintower Technologies GmbH steht nicht nur allen Mitarbeitenden, sondern auch Dritten, externen Partner:innen, Dienstleister:innen und Lieferant:innen zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem dient der Meldung und Untersuchung von Gesetzesverstößen oder möglichen Verstößen gegen interne Vorschriften und Richtlinien. Über das System können auch Hinweise zu Umwelt- und Menschenrechtsverstößen der Braintower Technologies GmbH oder deren Lieferanten und Dienstleister:innen gemeldet werden.
Wie können Verstöße gemeldet werden?
Falls Sie Betroffene:r eines Verstoßes sind oder als Mitarbeitende:r, Geschäftspartner:in, Kunde oder sonstige:r Dritte:r glauben, solche Verstöße beobachtet zu haben, so können Sie Ihre Hinweise über unser Portal für Hinweise: sicher-melden.de einreichen. Des weiteren können Meldungen über die externe Meldestelle des Bundes adressiert werden: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Was kann gemeldet werden?
Sie können sich an unsere Meldestelle wenden, wenn Sie Verstöße zu folgenden Themenbereichen melden möchten:
- Verstöße gegen Strafvorschriften
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, z.B. bei Vorschriften bzgl.
- Arbeitsschutz
- Gesundheitsschutz
- Mindestlohn
- Arbeitnehmerüberlassung
- Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union, z.B.
- Geldwäsche
- Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Umweltschutz
- Verbraucherschutzregelungen
- Verstöße gegen Regelungen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes
- Verstöße gegen Vergabevorschriften
- Verstöße gegen steuerliche Rechtsnormen
Datenschutz
Im Rahmen des Meldeverfahrens werden abhängig von Art und dem Umgang der Meldung ggf. personenbezogene Daten verarbeitet. Unser meldestellenbezogener Datenschutzhinweis ist unter folgendem Link aufrufbar.